Fördermöglichkeiten

Eine Lerntherapie bei seriösen Anbietern ist eine lohnende Investition in die Zukunft Ihres Kindes und sollte so früh wie möglich angegangen werden.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten bei der Unterstützung der Finanzierung.

Selbstzahler

Anwendbar mit oder ohne offizielle Diagnose nach § 35a SGB VIII.
 
 

Für Selbstzahler bietet sich die Möglichkeit, schnell an einen Platz für die Lerntherapie oder eines der pädagogischen Angebote zu kommen.

Sie haben die Möglichkeit, die Lerntherapie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen.  Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt.

Neu
Feste Gruppen als Möglichkeit um Kosten zu sparen. 

Eingliederungshilfe

Berechtigt zur Kostenübernahme durch das örtliche Jugendamt nach § 35a SGB VIII, bzw. in Uelzen das Amt für Teilhabe.


Die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das örtliche Jugendamt bzw. das Amt für Teilhabe ist die Diagnose der drohenden seelischen Beeinträchtigung nach § 35a SGB VIII.

Die Diagnose sollte idealerweise durch einen ausgebildeten Kinder- und Jugendtherapeuten erfolgen.

Danach erfolgt die Antragsstellung beim örtlichen Jugendamt bzw. dem Amt für Teilhabe.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Bildung & Teilhabe

Bezugsberechtigt sind Familien folgender Sozialleistungen:
 
 
 
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wie können Sie weiter vorgehen?

Wenn Sie zu den Personen mit einer Bezugsberechtigung und einem Bedarf für Lerntherapie gehören, dann stellen Sie den entsprechenden Antrag beim zuständigen Jobcenter oder dem Sozialamt.
Die Lehrer/-innen Ihres Kindes müssen die Notwendigkeit der Förderung schriftlich bestätigen.

Weitere Informationen sowie Formulare und Ansprechpartner erhalten Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html

Die Lerntherapie steuerlich absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für die Lerntherapie steuerlich absetzen.

Eine Lese- und Rechtschreibschwäche muss vorliegen.

Leidet Ihr Kind an Legasthenie, können sämtliche Ausgaben für die Lerntherapie von der Steuer abgesetzt werden.
Bereits seit dem Jahr 2000 können sogar etwaige Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.
Und als solche werden auch Lerntherapie- oder Nachhilfestunden festgehalten.

Aber auch diesbezüglich gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Die Legasthenie muss durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden
  • Die eigene zumutbare Belastungsgrenze wurde überschritten (zwischen 1 und 7 Prozent der Gesamteinkünfte)

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